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Die Bürger Europas wurden bisher vergessen. Eine klare Antwort aus Irland auf dieses Versäumnis

17. Juni 2008

Wieder einmal müssen die Europäischen Technokraten, zu deren Spitzenvertreter leider auch die Regierungschefs und Minister der Mitgliedsstaaten zählen, feststellen, dass sie ihre Rechnung ohne die Bürger gemacht haben. Von Bürgernähe reden reicht nicht aus. Sie muss praktiziert werden.

Im März 2007 fand in Berlin ein Kongress zum Thema „Europa - nicht ohne uns“ statt. Dort hatte Prof. Hans Herbert von Arnim aus Speyer in einem Grundsatzreferat das Demokratiedefizit und die fehlenden Gewaltenteilung herausgestellt und damit auf ein Rechtsstaatsdefizit in der Europäischen Union aufmerksam gemacht. Diese Mängel erleichterten es Politik und Bürokratie, sich von Kontrolle weitgehend freizuzeichnen. Der Kongress endete mit einer „Alternativen Berliner Erklärung“. In ihr wurde ein Dialog mit einer neuen Qualität gefordert, ein neuer Konvent für die Zukunft Europas. Am Ende hieß es: „Demokratie ist der grundlegende europäische Wert, der die Aspekt der Freiheit, der Teilhabe und der Solidarität und damit das Bekenntnis zu den Grund- und Menschenrechten einschließt. Wir fordern die Regierungen auf: Stehen Sie einer demokratischen Weiterentwicklung Europas von unten nicht länger im Wege! Helfen Sie vielmehr mit, die Bedingungen dafür zu schaffen!“ Anstatt dieses Angebot der Bürger aufzugreifen, wurde unter der deutschen Ratspräsidentschaft wieder ausschließlich in Regierungskommissionen eine Änderung des Europa-Unions-Vertrag von Nizza erarbeitet, und bei der Gipfelkonferenz von Lissabon am 13. Dezember 2007 von den Regierungen verabschiedet. Der Weg der Vertragsänderung an Stelle einer überarbeiteten EU-Verfassung wurde bewusst gewählt, um erneute Bürgervoten in Frankreich und den Niederlanden zu vermeiden. Lediglich in Irland musste darüber noch eine Volksabstimmung erfolgen. Sie wurde als zu vernachlässigendes Restrisiko hingenommen. Hatten die Iren doch durch ihre Aufnahme in die EU ganz besonders große Vorteile genießen können. Dennoch haben die Bürger am 12.06.2008 mit ihrem Nein zu dieser Änderung klargestellt, dass ihnen ein Europa der Wirtschaftslobby, der Technokraten und der übermäßigen Bürokratie nicht ausreicht.

Anstatt nun endlich die eigenen Fehler einzugestehen und zu erkennen, dass ein vereintes Europa in erster Linie auf gemeinsame, grundlegende Menschenrechte und der Anerkennung der vielfältigen, regionalen kulturelle Werte gegründet sein muss, regt der Deutsche Außenminister, Frank-Walter Steinmeier an, Irland vorübergehend aus der EU „auszuklammern“, die Iren also gewissermaßen für ihre Unbotmäßigkeit vor die Türe zu stellen. Die Wahrnehmung des höchsten Rechtes einer Demokratie, des Wahlrechts, soll damit bestraft werden, dass die Iren zu Europäern zweiter Klasse abgestempelt werden. Diese Reaktion macht deutlich, welchen geringen Wert demokratische Grundrechte für so manchen Spitzenvertreter unserer Parteien bereits haben. Und dieser Minister soll womöglich der Kanzlerkandidat der SPD für die nächste Bundestagswahl sein.

Ein weiteres Zeichen für das Misstrauen der irischen Bürger gegen ihre eigenen Regierungsparteien ist die Wahlbeteilung von unter 50 %. Diesen Parteien ist es in der Zeit vor der Volksabstimmung nicht einmal gelungen, ihren Anhängern die angeblichen Vorteile des geänderten EU-Vertrags überzeugend klarzumachen und sie zur Zustimmung zu bewegen. Dann kann es nicht verwundern, dass ein beachtlicher Teil der Bürger durch das Fernbleiben von den Urnen ihrem Unmut über die Bürgerferne der politischen Vertreter unmissverständlich Ausdruck verliehen haben.

Die jetzt von vielen Regierungsvertretern anderer Mitgliedsstaaten gezeigt Trotzreaktion „Jetzt erst recht“, wird das Grundübel des fehlenden Vertrauens der Bürger in die selbst von Altbundespräsident Roman Herzog als Gefahr für die parlamentarische Demokratie bezeichnete Europäische Union nicht wieder erstehen lassen. Es muss ein grundsätzliches Umdenken erfolgen. Ein von den Bürgern Europas einberufener Verfassungskonvent muss eine EU-Verfassung erarbeiten, die jeder Bürger in den Mitgliedsstaaten verstehen kann und in der er sich neben seiner nationalen Identität auch als europäischer Bürger erkennen kann.

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