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Europa Europa Europa

31. März 2007

So gut wie jeden Tag werden von unseren Politikern derzeit Überlegungen, Wünsche und wichtige Ziele für die Zukunft der Europäischen Union öffentlich dargelegt. Besonders die Ratsvorsitzende, Bundeskanzlerin Merkel, wird nicht müde, die Notwendigkeit einer Einigung über einen neuen Verfassungsvertrag noch vor den nächsten Wahlen zum Europaparlament im Jahr 2009 herauszustellen. Und vor dem Europaparlament erläuterte sie, dass ohne eine umfassende Straffung der Struktur der Europäischen Union die Kluft zwischen den Bürgern und den europäischen Institutionen noch größer würde.
Immerhin wird die bestehende Kluft eingeräumt, das ist neu.

Aber leider werden die notwendigen Veränderungen nicht in Angriff genommen. Und wenn in der gleichen Rede einer Europäischen Föderation eine grundsätzliche Absage erteilt wird, weil dies angeblich mit der Aufgabe der regionalen Eigenheiten der europäischen Staaten erkauft werden müsste, lässt dies leider keine wirklich zukunftsweisende Einstellung erkennen. Haben etwa die Schweizer Kantone durch die Gründung des Schweizer Staates ihre regionalen Unterschiede eingebüßt?

Wenn man mit der Stärkung der demokratischen Legitimation von Europaparlament und Kommission einerseits und einer strikten Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips andererseits -und das müssen ja wohl die wesentlichen Ziele eines neuen Verfassungsvertrags sein- gleichzeitig einen noch größeren Zentralismus durch die europäische Verwaltung in Brüssel verbinden sollte, würde dies für die regionale Vielfalt in Europa allerdings verheerend sein. Ergreift man dagegen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Europäischen Union die Chance, die inzwischen ausgeuferte Bürokratie in Brüssel umfassend zu beschneiden und nur noch die im Sinne des Subsidiaritätsprinzip für die Funktionsfähig-keit der Union wirklich erforderlichen Zuständigkeiten auf die oberste Ebene (also das Europaparlament und die Kommission) zu verlagern, werden die regionalen Unterschiede in den Staaten erhalten und die Bürger erkennen in der Europäischen Union auch ihren eigenen Staat.

So könnte auch dem von Altbundespräsident Roman Herzog in der „Welt am Sonntag“ vom 14.01.2007 beklagten und als Besorgnis erregend bezeichneten „Demokratiedefizit“ verbunden mit „einer faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung“ entgegengewirkt werden. Klare Zuständigkeitszuweisungen für die europäische, die nationalen und die regionalen Ebenen führen auch zu einer für die Bürger klar erkennbaren Verantwortung der einzelnen Ebenen für die getroffenen Entscheidungen. Den nationalen Staaten wird es damit schwergemacht, eigene Verantwortung auf die europäische Ebene abzuwälzen. Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten müssen wieder zu ihren Entscheidungen stehen und die Verantwortung und erforderlichenfalls auch die Konsequenzen tragen. Nur wenn die neuen Initiativen für einen Verfassungsvertrag in diese Richtung gehen, besteht die Hoffnung, dass er letztlich von den Bürgern akzeptiert wird. Allerdings erfordert dies auch, dass in den Prozess der Erarbeitung eines neuen Textes die Bürger der Mitglieds-staaten verantwortlich eingebunden werden.

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