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Geltungsdrang und Feigheit

11. Dezember 2006

„Geltungsdrang und Feigheit ergeben aber eine Mixtur, die am Ende nur Verdruss erzeugt.“ Dieses Zitat aus der Badischen Zeitung vom 09.11.2006 (Tagesspiegel) legt den Finger in eine klaffende Wunde. Unsere Politiker nützen die nicht immer einfachen Zuständigkeits- regelungen leider zu oft dazu, um ihre fehlende Entscheidungsbereitschaft zu kaschieren. Letztes, unrühmliches Beispiel ist das aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlichen Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen inklusive der Gastronomie. Indem man rechtlich nicht klar definierbare oder abgrenzbare Begriffe verwendet, wälzt man die Verantwortung entweder auf den Handlungsverpflichteten oder auf die Rechtsprechung ab. Mit dem Hinweis auf die besonderen Zuständigkeiten der föderalen Gesetzgebung schieben Bund und Länder sich den Schwarzen Peter gegenseitig zu.
Natürlich könnten Gaststättenbetreiber von sich aus zum Schutz ihres Bedienungspersonals und der Nichtraucher in ihren Räumen ein Rauchverbot einführen. Hierzu fehlt leider oft immer noch der Mut. Und ein verantwortungsbewusstes Lehrerkollegium könnte in Abstimmung mit der Schülermitverwaltung und dem Elternbeirat der Schule für die Schule ein Rauchverbot beschließen. Auch hier ist mögliche Eigeninitiative noch nicht zu häufig festzustellen.
Deshalb wäre eine rasche und eindeutige gesetzliche Regelung wichtig. Wenn Politiker unserer Parlamente und der Regierungen hierbei ihrer Verantwortung gerecht würden, zum Wohl der Bürger zu handeln, wäre ein kleines bisschen neues Vertrauen aufgebaut.

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