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Niederlage für die Demokratie
31. März 2006
Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt und auch die Kommunalwahlen in Hessen waren herbe Niederlage für die Demokratie. Wenn mehr als 50 % der Wahlberechtigten nicht mehr zur Wahl gehen und von den Wählern dann auch noch überdurchschnittlich viele ungültige Stimmzettel abgeben, ist das ein alarmierendes Zeichen. Die Verantwortlichen in den Parteizentralen von CDU und SPD machen es sich zu einfach, wenn sie dieses Phänomen mit dem „Schmusekurs“ der großen Koalition abtun wollen oder gar die Schuld auf die neue Linkspartei schieben wollen. Tatsache ist vielmehr, dass die Mehrheit der Wähler in die Politik der Parteien und in die von den Parteien vorgeschlagenen Kandidaten kein Vertrauen mehr hat. Zu groß ist die Diskrepanz zwischen Wahlversprechen und tatsächlicher Politik nach der Wahl. Zu offensichtlich werden für die Zukunft unserer Gesellschaft wichtige Entscheidungen mehr nach Kriterien der Machterhaltung als nach zukunftsorientierten Notwendigkeiten entschieden. Direktkandidaten in den Wahlkreisen haben selbst bei sehr guten Wahlergebnissen gerade noch das Vertrauen von ca. 25 % der Wähler. Man kann schlecht behaupten, dass sie damit noch ihren Wahlkreis repräsentieren. Wenn dann auch noch, durch das Wahlrecht bedingt, der neue Landtag mehr Abgeordnete hat, als der vorherige, trägt dies nicht zu einer Zunahme des Vertrauens bei. Und wenn über die Zweitauszählung der Stimmen selbst Abgeordnete wieder im Landtag sitzen, die ihr Direktmandat im Wahlkreis verloren haben, wird den Wählern ihre Ohnmacht gegenüber der Macht der Parteien eindrücklich vor Augen geführt. Dies wird diejenigen bestärken, die durch ihr Nichtwählen verdeutlichen wollen, dass der Gang zur Wahl bei dem derzeit geltenden Wahlrecht tatsächlich nichts Wesentliches verändert.
Wie könnte eine Veränderung eintreten? Wir brauchen ein reines Mehrheitswahlrecht, bei dem im ersten Wahlgang der Kandidat gewählt ist, der die absolute Mehrheit der Wahlberechtigten auf sich vereinigt. Wird dieses Ergebnis verfehlt, findet zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Da es keine Zweitauszählung der Stimmen mehr geben muss, kann die Zahl der Abgeordneten im Landtag verringert werden. Wenn sie in Baden-Württemberg z.B. um ¼ verringert würden, könnte die Zahl der Wahlkreise um über 40 % erhöht werden. Kleinere Wahlkreise bedeuten besserer Kontakte der Kandidaten zu den Wählern. Bei einem solchen Wahlrecht würde auch die Chance der Kandidaten von kleineren Parteien und von Partei unabhängigen Kandidaten erheblich steigen, denn es würde hauptsächlich darauf ankommen, dass die Kandidaten durch ihre Kompetenz, ihre Integrität und ihren am Gemeinwohl orientierten Einsatz die Wähler für sich gewinnen. So würde wieder Vertrauen zwischen Wählern und Gewählten entstehen.
Neben der Wahlrechtsänderung müssten den Bürgern die von Adolf Gasser herausgearbeiteten, wichtigsten Werte der Demokratie durch intensive Schulungsangeboten vermittelt werden: das Bekenntnis zu Freiheit und Recht, die Bereitschaft zu Vertrauen und Vertragstreue, der Sinn für Verträglichkeit und Masshalten, die Achtung vor den Lebensrechten des Schwächeren und der Glaube an das Gute und selbsttätig Verbesserungsfähige im Menschen. Die Vermittlung dieser Werte wäre eine Aufgabe, der sich neben den Eltern, den Schulen und den Verbänden insbesondere die demokratischen Parteien annehmen müssten. Hier könnten sie dem Postulat unseres Grundgesetzes gerecht werden und an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Wenn sie dann noch selbst diese Werte zur Grundlage ihres Handelns innerhalb ihrer Partei und bei der Ausübung von Regierungsverantwortung und in der Oppositionsrolle machen, werden sie auch das Vertrauen der Bürger wiedergewinnen.
Machen wir uns gemeinsam an die Arbeit.
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