Gemeindefreiheit.de 


Bürgerdemokratie gegen obrigkeitlichen Verwaltungsstaat

22. Februar 2006

An der deutsch-schweizerischen Grenze zwischen Basel und Weil/Lörrach wird in diesen Tagen deutlich, wie wichtig mehr Bürgerdemokratie und damit wahre Gemeindefreiheit in unserem Land wäre.

Wenn das Regierungspräsidium Freiburg wenige Tage vor einer Volksabstimmung im Schweizer Kanton Basel über eine Bürgerinitiative mit dem Ziel, die von der so genannten zollfreien Straße betroffenen Grundstücke auf Schweizer Territo-rium an der Wiese unter das Artenschutzabkommen zu stellen, mit Einsatz polizeilichem Zwangs beginnt, die Bäume für die Bautrasse zu fällen, ist dies eine Missachtung bürgerdemokratischer Grundregeln in unserem Nachbarland.

Auch wenn diese Initiative selbst bei ihrer -inzwischen erfolgten- Annahme durch die Basler Bürger keine praktische Auswirkung auf die höchstgerichtlich festgestellte Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens haben konnte, hätten die deutschen Behörden mit der Rodung der Bäume nicht wenige Tage vor der Abstimmung beginnen müssen. Aber unsere Beamten haben leider kein Gespür für bürgerdemokratische Belange. Woher sollten sie es auch haben, wenn sie überwiegend auf obrigkeitshöriges Handeln ausgebildet wurden. Und eine allgemeine, auf die für eine Demokratie wichtigen Grundwerte des bürgerlichen Zusammenlebens ausgerichtete Erziehung ist in unserem Land leider auch nicht zu finden. Dies wäre unter anderem die Aufgabe der staatstra-genden Parteien. Doch diese beschäftigen sich lieber mit Machterhalt und Postenverteilung als mit dem Heranführen von möglichst vielen Menschen zu selbstbewussten und dem Gemeinwohl verpflichteten Bürgern, um sie dadurch auch zu eigenverantwortlichen Entscheidungen in Bürger-entscheiden und Volksabstimmungen zu befähigen.

Mitglieder des Basler Großen Rates haben folgen-des in der Badischen Zeitung vom 22.02.2006 veröffentlicht: „Aus diesem Grund finden wir das Drängen des Regierungspräsidiums auf unverzüg-lichen Vollzug des Bundesgerichtentscheides - genauer der Rodung des Wieseareals in Riehen - als Missachtung der schweizerischen Gepflogen-heiten zur Partizipation und demokratischen Meinungsäußerung. Dass es der Basler Bevölkerung nach so langer Zeit diese eine Woche bis zur Volksabstimmung nicht zugestehen konnte, empfinden wir als unsensiblen Akt, der unseren und den Unwillen vieler anderer Baslerinnen und Basler hervorgerufen hat.“

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit seinem Vorgehen die Bürger unseres Nachbarlandes brüskiert und im eigenen Land ein weiteres Beispiel devoten Verwaltungshandelns gegeben, das das Vertrauen unserer Bürger in eine am Gemeinwohl orientierten Verwaltung weiter beschädigt. Denn ob die vor 30 Jahren geplante Straße für den Durchgangsverkehr aus dem Schwarzwald zur Autobahn wirklich nach dem seit Jahren fertig stellten Abschnitt der Hochrhein-autobahn zwischen der A5 und Lörrach noch notwendig ist, wird auch auf deutscher Seite kontrovers diskutiert. Aber da in unserer Verwaltung niemand für die Verwendung von im Haushalt vorgesehenen aber unnötigen Ausgaben haftbar gemacht wird, kann sich die Verwaltung beruhigt zurücklehnen, selbst wenn dadurch Steuermittel vergeudet werden. Eine Volksab-stimmung über derartige Ausgaben wäre ein nützliches Instrument, um nicht mehr gerecht-fertigte staatliche Ausgaben erneut auf den Prüfstand zu stellen. Aber für derlei Entscheidungen hält die Mehrheit unserer Politiker die Bürger in unserem Land für nicht mündig.

Gemeindefreiheit.de :: Aktuelles :: Artikel