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Bürger aufgepasst, lasst euch euer Wahlrecht nicht noch mehr schmälern

05. Dezember 2005

Kaum verfügen die beiden Regierungsparteien über die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Mehrheit, denken sie darüber nach, die Legislaturperiode des Bundestages von vier auf fünf Jahre zu erhöhen. Es reicht den Parteistrategen nicht, dass durch das derzeitige Wahlrecht der Bürger ohnedies so gut wie keine Möglichkeit mehr hat, Bundestagskandidaten selbst zu wählen. Denn durch die Absicherung auf den Landeslisten erreichen auch im Wahlkreis abgewählte Kandidaten häufig noch ihren Sitz im Bundestag. Mit wohlklingenden Begründungen soll nun auch noch das bescheidene Wahlrecht in inakzeptabler Weise beschnitten werden. Die Verlängerung der Mandatsdauer um ein Jahr wäre allenfalls dann vertretbar, wenn im Gegenzug dazu die plebiszitären Rechte der Bürger auf Bundesebene substanziell verbessert würden. Bürgerbegehren und Volksabstimmungen ohne unüberwindliche rechtliche und bürokratische Hindernisse hinsichtlich der erforderlichen Unterschriften bzw. von Beteiligungsquoren sind Kennzeichen für eine lebendige Demokratie, die die Mitverantwortung der Bürger wirklich will. CDU und SPD werden beweisen müssen, dass sie dies für Deutschland wollen. Das wäre ein Verhalten, von dem neues Vertrauen ausgehen könnte.

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