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Wie wollen die beiden deutschen Volksparteien das Vertrauen der Bürger wieder gewinnen?
02. November 2005
Über einen Monat nach den vorgezogenen Neuwahlen ist die Bildung einer stabilen Regierung in unserem Land immer noch völlig offen. Postengeschacher und Personalpoker sind weiterhin wichtiger als Fortschritte bei den entscheidenden Sachfragen für die Koalitionsvereinbarungen.
Nun kommt die Führungskrise bei der SPD noch hinzu. Sie hat, mit der bei unseren Parteien leider schon lange üblichen Weise, Entscheidungen eines Parteitags durch unumstößliche Vorentscheidungen des Parteivorstands zur reinen Akklamation entwertet und einmal mehr ein Musterbeispiel dafür geliefert, wie wenig auch in dieser Partei das demokratische Wahlrecht noch Wert ist. Den Mitgliedern des Parteitags (also des obersten demokratischen Entscheidungsgremiums einer Partei) wird bereits im Vorfeld die Fähigkeit abgesprochen, aufgrund der Vorstellung mehrerer für ein wichtiges Parteiamt zur Wahl angetretener Kandidaten und anschließender Sachdiskussion in eigener Verantwortung über die Besetzung des Amtes, in diesem Fall des Generalsekretärs, durch Wahl sachgerecht entscheiden zu können. Der Parteivorstand gibt stattdessen dem Parteitag vor, wen er zu wählen oder besser gesagt abzunicken hat. Wenn die Führungsriege der SPD (die Parteibezeichnung kann hier leider durch jede andere der demokratischen Parteien Deutschlands ersetzt werden) schon den für einen Parteitag delegierten, eigenen Mitgliedern verantwortungsbewusste und zukunftsweisende Entscheidungen nicht mehr zutraut, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es auch für selbstverständlich gehalten wird, wenn bei allgemeinen Wahlen die Bürger nicht mehr eigenverantwortlich den bzw. die Kandidaten ihres Vertauens wählen können, sondern sich nur noch für die von den Parteien vorgegebenen Kandidaten entscheiden oder aber sich der Wahl enthalten können. Die Parteien haben sich leider daran gewöhnt, nur noch treue Gefolgsleute als Kandidaten für die Wahlkreise oder für sichere Listenplätze zu benennen. Ob diese Kandidaten eine klare Mehrheit der Wähler in den Wahlkreisen erhalten, ist Nebensache. Und leider sitzen aufgrund einer parteilichen Absicherung über eine Liste Kandidaten auch dann im Abgeordnetengremium, wenn sie nicht das Vertrauen der Mehrheit der Bürger eines Wahlkreises genießen, als Wahlkreiskandidat also „durchgefallen“ sind.
Es wird Zeit, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland ein qualifiziertes Mehrheitswahl-recht einführen. Wenn wir gleichzeitig die Zahl der Abgeordneten des Bundestags nochmals merklich senken würden, könnten in wesentlich kleineren Wahlkreisen die Bürger tatsächlich mit absoluter Mehrheit ihren Wahlkreisabgeordneten wählen. Die Parteien wären gezwungen, vertrauenswürdige, integre und qualifizierte Kandidaten aufzubauen und aufzustellen, die sich im Wahlkampf ihren Wahlkreis durch überzeugende Argumente „erobern“ müssten. Dieses offene Ringen um die besten Argumente würde dem ursprünglichen Wortsinn des Wortes „Wahlkampf“ wieder gerecht. Aber damit dieses Denken wieder ins Bewusstsein aller gelangt, ist eine systematische Aufbauarbeit erforderlich und ein deutliches Zeichen bei den Parteien, dass ihnen Sachfragen zum Wohl der Allgemeinheit wieder wichtiger werden als persönlicher Machterhalt oder Machtzuwachs. Dann könnte neues Vertauen entstehen.
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