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Bern schert bei Rechtschreibreform aus
10. August 2005
Was in unserem Land Stürme der Entrüstung hervorruft, ist in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit der föderalen Staatsstruktur. In Deutschland werden die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen wegen ihrer Entscheidung, die Reform wegen der noch andauernden Überarbeitung durch den Rat für deutsche Rechtschreibung zum 01.08.2005 noch nicht verbindlich einzuführen, vielfältig kritisiert. So schreibt der bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss: „Es ist ein Affront gegenüber den Ministerpräsidentenkollegen, wenn Stoiber und Rüttgers sich nach Gutdünken ihrer Verantwortung entziehen und gemeinsam gefasste Beschlüsse aus politischer Opportunität einfach über Bord werfen.“ und bei der KMK-Vorsitzenden und brandenburgischen Kultusministerin Johanna Wanka (CDU) stößt der Vorstoß der beiden Ministerpräsidenten auf Unverständnis.
Ganz anders in der Schweiz. Dort äußerst sich der im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt für das Ressort Schulen zuständige Referent; man wolle „in gut föderalistischer Freundschaft“ einen anderen Kanton nicht kritisieren, auch wenn man die Entscheidung des Kantons Bern nicht für förderlich hält. Diese unterschiedlichen Verhaltensweisen von auf der föderalen Ebene zuständigen Referenten oder Politikern in Deutschland und der Schweiz verdeutlicht, wie wenig in Deutschland in den zurückliegenden knapp 60 Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik unsere politischen und administrativen Entscheidungsträger sich die wichtigsten Elemente einer föderalen Staatsstruktur zu eigen gemacht haben. Die Tatsache, dass aus sachlichen Gründen vertretbaren Erwägungen zwei Bundesländer und zunächst einen gemeinsam getroffenen Beschluss noch nicht vollziehen, wird nicht als Ausübung ihrer auf der föderalen Struktur beruhenden Entscheidungszuständigkeit zur Kenntnis genommen und akzeptiert, sondern als unfreundlicher Akt gegenüber den anderen Bundesländern wahrgenommen.
Einmal mehr zeigt sich, dass Grundwerte des Föderalismus erlernt und in der täglichen Praxis von Entscheidungen auch bestätigt werden müssen.
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